9. Dez. 2019 – Artikel 9

Dezember 9, 2019 Aus Von Menschenrechtekalender-Oberberg

Schutz vor willkürlicher Verhaftung und Ausweisung

Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden.

Türkei schiebt syrische Flüchtlinge in Kriegsgebiet ab. Behörden verhaften Syrer, zwingen sie, „freiwilliger Rückkehr“ zuzustimmen

(Beirut) – Die türkischen Behörden inhaftieren syrische Flüchtlinge und zwingen diese, Dokumente über ihre freiwillige Rückkehr nach Syrien zu unterschreiben. Danach werden sie abgeschoben, so Human Rights Watch. Am 24. Juli 2019 leugnete Innenminister Süleyman Soylu, dass die Türkei Syrer „abgeschoben“ habe. Er räumte aber ein, dass Syrer, „die freiwillig nach Syrien zurückgehen wollen“, Verfahren offen stünden, um in „sichere Gebiete“ zurückzukehren.

Knapp zehn Tage nach den ersten Berichten darüber, dass die Polizei in Istanbul zunehmend die Meldedokumente von Syrern überprüft und Abschiebungen durchführt, veröffentlichte der Istanbuler Gouverneur am 22. Juli eine Mitteilung, in der er erklärt, dass alle Syrer, die in anderen Provinzen gemeldet sind, bis zum 20. August in diese zurückzukehren müssten. Zudem werde das Innenministerium Syrer ohne Meldedokumente in andere Provinzen als Istanbul schicken, um sie dort zu registrieren. Diese Mitteilung fällt in eine Zeit, in der Rassismus und Fremdenfeindlichkeit gegen Syrer und andere Geflüchtete in der Türkei in allen politischen Lagern zunehmen.

„Die Türkei behauptet, Syrern dabei zu helfen, freiwillig in ihr Herkunftsland zurückzukehren. Tatsächlich drohen die Behörden damit, sie einzusperren, wenn sie nicht zurückgehen wollen. Sie werden gezwungen, Formulare zu unterschreiben, und in ein Kriegsgebiet verfrachtet – das ist weder freiwillig noch rechtmäßig“, so Gerry Simpson, stellvertretender Direktor der Abteilung für Krisengebiete „Es ist gut, dass die Türkei beispiellos viele syrische Flüchtlinge aufgenommen hat. Aber illegale Abschiebungen sind nicht der Weg nach vorne.“ […]