1. Dez. 2019 – Artikel 1
Bundesverfassungsgericht-Urteil,
vom 05. November 2019
„Die #Menschenwürde muss man sich nicht erarbeiten“ #Sozial #BVerfG
Vorbei die Zeiten eines Herrn Müntefering mit seinem unvergesslichen, aber keineswegs unvergleichbaren
„Wer nicht arbeitet, muss auch nicht essen.“
Das Bundesverfassungsgericht hat vergangenen Monat geurteilt. Totalsanktionen, Sanktionen, die die #HartzIV-Sätze um mehr als 30 Prozent mindern, und Sanktionen, die eine besondere Härte darstellen bzw. eine starre Dauer haben, mit der Menschenwürde und dem Sozialstaatsprinzip unvereinbar sind. Weiter heißt es im Urteil: Die Menschenwürde muss man sich nicht erarbeiten. Ein starkes Zeichen gegen die geltenden Sanktionsregeln.
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Hallo, das Foto von mir zeigt den 1. Artikel der Menschenrechte, aufgehängt im noch leerstehenden Ladenlokal des Hasselhauses an der Querung zwischen Der Kaiserstraße und dem ehemaligen Steinmüllergelände. Im Fenster spiegelt sich die alte Vogtei in Gummersbach.
Beste Grüße monica
Danke für die Info, Monica!