17. Dez. 2019 – Artikel 17
Jeder hat ein Recht auf Eigentum
Artikel 17
Jeder darf alleine oder mit anderen Eigentum besitzen. Niemandem darf willkürlich sein Eigentum weggenommen werden.
Zwangsenteignungen sind also verboten. Wenn Land für eine neue Autobahn oder eine Flughafenerweiterung gebraucht wird, darf der Staat Bürger nicht einfach enteignen. Der Staat muss den Besitzern ihren Boden abkaufen. Wehren sie sich, muss ein Gericht entscheiden, ob das öffentliche Interesse so groß ist, dass die Besitzer ihr Eigentum abgeben müssen. In dem Fall haben sie aber ein Anrecht auf eine Entschädigung.