16. Dez. 2019 – Artikel 16

Dezember 16, 2019 Aus Von Menschenrechtekalender-Oberberg

Das Recht zu heiraten und eine Familie zu gründen

Ein kompliziertes Ding

Zwangsehen sind ein Menschenrechtsverstoß. Genauso unzulässig ist es, dass Frauen weniger Rechte in der Ehe haben oder bei der Auflösung der Ehe benachteiligt werden.

Eheschließung / Gleichberechtigung der Ehegatten / Schutz der Familie – das scheint aus unserer deutschen Sicht alles so selbstverständlich – ist es aber leider nicht.
Artikel 16 schützt die Ehefreiheit allerdings nur für “heiratsfähige Männer und Frauen”. Die Bestimmung, wer heiratsfähig ist, obliegt den staatlichen Gesetzen, in denen daher festgelegt werden kann, dass die zukünftigen Ehegatten ein bestimmtes Mindestalter (“heiratsfähiges Alter”) aufweisen müssen. Wann ist das? Das sehen viele sehr unterschiedlich.

Hier stoßen wir insbesondere auch auf Fragen der Behindertenrechte, wonach zur Eingehung der Ehe ein gewisses geistiges Verständnis vorausgesetzt wird. Allerdings ist in diesem Zusammenhang dann auch die spezielle Regelung zum Schutz von Ehe und Familie in Artikel 23 der UN-Behindertenrechtskonvention zu beachten.

Artikel 16 verbietet auch nur eine Beschränkung der Ehefreiheit aus Gründen der Rasse, der Staatsangehörigkeit oder der Religion. Die Staaten sind dagegen frei, in ihren Ehegesetzen andere Ehehindernisse zu bestimmen wie etwa das Verbot der Doppelehe oder das Verbot der Hochzeit zwischen nahen Blutsverwandten.

Die Familie wird beschrieben als “die natürliche und grundlegende Einheit der Gesellschaft”, auf eine nähere Definition wird aber auch bei dem Begriff der Familie verzichtet. Insoweit wird auch in Artikel 16 — wie bereits beim Schutz der Privatsphäre nach Artikel 12 — das bestehende, durch den jeweiligen Kulturkreis und die Religion vorgeprägte Verständnis von Ehe und Familie in Bezug genommen.

„Ehe für alle“ als klares Signal

Die „Ehe für alle“ ist hier ein wichtiger Schritt für Gleichberechtigung in Deutschland und ein klares Signal an die Welt.

Erst am am 30. Juni 2017 hat der deutsche Bundestag die Gleichberechtigung bei der Ehe beschlossen, was bedeutet, dass nun alle Paare – ungeachtet ihres Geschlechts und ihrer sexuellen Orientierung – in den Genuss aller mit der Eheschließung einhergehenden Rechte gelangen. Dazu zählt auch das Recht auf Adoption. John Dalhuisen, Experte für Europa bei Amnesty International, begrüßte den Schritt:

Die Verabschiedung dieses Gesetzes ist ein Sieg für die Gleichberechtigung und ein Beleg für das unermüdliche Engagement deutscher Aktivistinnen und Aktivisten, die sich seit Langem für die gleichberechtigte Ehe einsetzen.“